Reglement Vereinskonkurrenz


I ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
 
Art. 1
Die vereinsinterne Konkurrenz dient zur Förderung der Rassenzucht.
Art. 2
Die Resultate werden durch eine Rangliste bekannt gegeben, und zwar anlässlich der Delegiertenversammlung.
 
II TEILNAHMEBERECHTIGUNG
 
Art. 3
Teilnahmeberechtigt sind alle Aktiv- und Ehrenmitglieder, die ihre finanziellen Verpflichtungen gegenüber dem Verein erfüllt haben.
Art. 4
Jedes Mitglied kann mit mehreren Stämmen und Kollektionen und Herden verschiedener Rassen und Farbenschläge an der Vereinskonkurrenz teilnehmen.
Art. 5
Für die Vereinskonkurrenz zählt ausschliesslich die Ausstellung von Kleintiere Zürichsee-, Amt- & Limmattal.
Art. 6
Die Vereinskonkurrenz wird in zwei Kategorien unterteilt - Kaninchen und Geflügel.
Die Kaninchen-Stämmekonkurrenz wird nach der effektiven Punktzahl berechnet.
Beim Geflügel konkurrieren Gross- und Zwergrassen in einer Klasse.
Bei Kollektionen zählen das männliche Tier und die zwei weiblichen Tiere mit den tiefsten Boxennummern.
Bei Herden muss der Züchter dem Obmann vorgängig die Ringnummern mittels Beiblatt bekannt geben. Geschieht dies nicht, zählen die ersten drei Tiere (1.2) in der Reihenfolge auf der Bewertungskarte.
Art. 7
Für die unter Art. 6 aufgeführten Kategorien werden Preise abgegeben. 
Art. 8
Entstehen bei der Rangierung der Kaninchen Abweichungen in gleicher Höhe oder beim Geflügel die gleiche Punktzahl, so gewinnt:
Kaninchen:
  1. der Aussteller mit dem besseren Rammler
  2. der Aussteller mit der besseren ersten Zibbe
  3. die Aussteller teilen sich die Rangierung 
Geflügel:
  1. der Aussteller mit dem besseren Hahn
  2. der Aussteller mit der besseren ersten Henne
  3. die Aussteller teilen sich die Rangierung
III SCHLUSSBESTIMMUNGEN

 

Art. 9
Alles, was in diesem Reglement nicht enthalten ist, untersteht dem Entscheid des Vorstandes.
Art. 10
Reglementsänderungen können von der Delegiertenversammlung beschlossen werden. 
Art. 11
Entsprechend dem Grundsatz der Gleichberechtigung gelten alle Personen- und Funktionsbezeichnungen, ungeachtet der männlichen oder weiblichen Sprachform, für alle Geschlechter.
Dieses Reglement wurde an der Delegiertenversammlung vom 9. Juli 2021 in Oberrieden genehmigt und tritt sofort in Kraft.
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